Endlich Planungssicherheit für dringend notwendige Bau-Investitionen

Mit den Investitionsmitteln nach dem Entflechtungsgesetz will der Bund erreichen, dass die Länder vom Bund auf sie übertragene Aufgaben auch erfüllen können. Ursprünglich sollten die Zahlungen in der bisherigen Höhe nur bis 2013 erfolgen. Für die Zeit danach sollte geprüft werden, in welcher Höhe der finanzielle Ausgleich noch nötig ist. Der Bund drängte auf Einsparungen, während die Länder auf die Defizite in ihren Haushalten und die Sanierungsstaus vor allem im Bausektor verwiesen. Man einigte sich nach zweijährigen Verhandlungen jetzt darauf, die baurelevanten Mittel in unveränderter Höhe zu belassen: 1,33 Milliarden Euro jährlich für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (davon 778 Millionen für die Straßen und 557 Millionen für den öffentlichen Nahverkehr), 518 Millionen Euro für die Wohnraumförderung und 695 Millionen Euro für Hochschulen und Hochschulkliniken.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Bundestagswahl im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden.„Damit bekommen Länder und Kommunen Planungssicherheit und können die dringend notwendigen Investitionen vor allem in den Straßenaus- und -neubau und für den sozialen Wohnungsbau zeitnah anschieben“, schloss sich Lutz Pollmann dem Lob für die politische Einigung an. Die Baugewerblichen Verbände hatten in den zurückliegenden Monaten mehrfach auf den schlechten Zustand vieler Straßen und anderer Verkehrswege und auf die Wohnungsknappheit vor allem in den Ballungsräumen hingewiesen. Das eine sei in letzter Konsequenz eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland, das andere könne sich zu einem gravierenden sozialen Problem auswachsen, wenn nicht bald die Zahl der fertiggestellten Wohnungen gegenüber dem Stand der letzten Jahre deutlich ansteige.

Kein Problem sieht der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbes darin, dass der Gesetzentwurf für die Zeit ab 2014 keine aufgabenspezifische Zweckbindung der Zuschüsse des Bundes mehr vorsieht. „Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir in NRW diese Zweckbindung: Die Landesregierung ist bereits in diesem Frühjahr mit gutem Beispiel vorangegangen, wohl unter anderem aufgrund unserer entsprechenden Vorstöße bei Bauminister Michael Groschek und Ministerpräsidenten Hannelore Kraft. Das stellt sicher, dass das Geld zielgenau eingesetzt wird und tatsächlich bei den Gemeinden ankommt. Nur so kann es bei der Verkehrsinfrastruktur, im Wohnungsbau und im Hochschulsektor voran gehen.“