Innungsversammlung

Die nächste Innungsversammlung findet am 21.06.2017 um 18.00 Uhr im Sitzungszimmer der Kreishandwerkerschaft Recklinghausen statt. U.a. stehen Neuwahlen auf der Tagesordnung.

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Studienreise 2017

In der Zeit vom 24.05. – 28.05.2017 findet die nächste Studienfahrt unserer Innung statt. Die 5-tägige Reise führt durch die Städte Warschau, Danzig und Marienburg. Weitere Informationen folgen bald.

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Bauwirtschaft erwartet für 2016 Umsatzplus von 2,5 %

BERLIN, 13.11.2015 – Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erwartet für das kommende Jahr ein Umsatzwachstum von 2,5 Prozent. Für dieses Jahr rechnet die Vereinigung von zwölf Verbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks damit, dass die prognostizierte Umsatzsteigerung von 2 Prozent erreicht wird.

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Die neuen Abfallbeförderungsregeln ab 1. Juni 2014

Bereits zum ersten 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten, von Vielen noch weitegehend unbemerkt. Die Umsetzung des Gesetzes nahm Zeit in Anspruch, denn es mussten praktikable Lösungen her, um die Abfallbeförderung für Handwerk und Verwaltung handhabbar zu machen. Jetzt zum 1. Juni 2014 gilt die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) und mit ihr die neuen Bestimmungen …

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Endlich Planungssicherheit für dringend notwendige Bau-Investitionen

Sehr erfreut hat sich der Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände, Lutz Pollmann, darüber gezeigt, dass Bund und Länder sich endlich über die Fortführung der Mittelzuweisung nach dem so genannten Entflechtungsgesetz geeinigt haben:

“Die jährlich 2,55 Milliarden Euro, die der Bund nun zumindest bis 2019 weiterhin pro Jahr an die Länder zahlen will, sichern wichtige Investitionen in den Wohnungsbau, in die Verkehrsinfrastruktur und in den Aus- und Neubau von Hochschulen. Das wird der Bauwirtschaft in NRW weitere Impulse geben.”

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CE-Kennzeichnungspflicht für Stahlkonstuktionen

Koexistenzphase endet am 30.06.2014

Ab dem 01.07.2014 gilt auch für Schweißkonstruktionen die im bauaufsichtlichen Bereich zur Anwendung kommen die CE-Kennzeichnungspflicht. Am 30.06.2014 endet die Koexistenzperiode für solche Stahlkonstruktionen. Darunter ist zu verstehen, dass bis zu diesem Termin Schweißkonstruktionen nach dem Deutschen Regelwerk DIN 18800 Teil 7 oder nach dem neuen Europäischen Regelwerk DIN EN 1090-1 hergestellt werden dürfen.

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Meisterpflicht sichert Qualifikationsniveau und stärkt die Wirtschaft

Eindeutig auf dem Holzweg sieht der Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände, Lutz Pollmann, die Europäische Kommission mit ihrer Empfehlung zur Abschaffung des Meisterbriefes in den Bauberufen. Daher sollte die Bundesregierung nach Überzeugung Pollmanns diesem Vorschlag auf keinen Fall folgen, mit dem die Kommission meint, die Wirtschaftskrise bekämpfen zu können.

„Genau das Gegenteil ist richtig: Die Meisterpflicht und insgesamt das hohe Qualifikationsniveau im Handwerk haben mit dazu beigetragen, dass Deutschland bislang vergleichsweise wenig von den wirtschaftlichen Problemen rings um uns herum tangiert worden ist.“

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